Walldorfer Hundestaffel zu Besuch.

Unsere 5.Klassen haben im BN-Unterricht das Wirbeltier Hund unter die Lupe genommen. Als Abschluss der Thematik hat sich die BN-Lehrerin Frau Lehr zusammen ihren Kolleg:innen etwas ganz besonderes für die Schüler:innen einfallen lassen und die Hundestaffel der Polizei Walldorf eingeladen.
Nach der großen Pause machten sie alle drei 5.Klassen auf den Weg zum Sportplatz. Dort warteten bereits Polizeikommissar Hinz und seine Kollegen. Mit großen Augen und respektvollem Verhalten trauten sich zuerst die ganz Mutigen Fragen zu stellen. Schnell war das Eis gebrochen, so dass unsere 5er all Ihren Wissensdurst stillen konnten. „Kann ein Polzeihund wirklich Drogen riechen?“ und „Wie kann ein Polzeihund lernen fliehende Täter zu schnappen? waren nur ein paar der vielen Fragen der Schüler:innen.
Natürlich durfte auch das Können der Hunde bestaunt werden. So fand ein Polzeihund eine versteckte nicht geladene Waffe wieder und als Höhepunkt, „fing“ ein Polizeihund Herr Kommissar Hinz und biss ihn in den Arm (-Schutz).
Das war wirklich ein ganz anschaulicher BN-Unterricht!

Adventlicher Vorlesewettberwerb der Kurpfalz-Realschule


Nach zwei Jahren Unterbrechung durch Corona, konnte in diesem Jahr der Vorlesewettbewerb für
die 6ten Klassen wieder gemeinsam in der Stadtbibliothek stattfinden.
Am Dienstagmorgen trafen sich Daliah Scheuber (6a), András Krajnik
(6b) und Rojin Menekseli (6c) in der Bibliothek.
Hier wurden sie bereits von der Leiterin der Bibliothek Johanna Krämer,
Realschulkonrektor Daniel Schmitt, der Schülersprecherin Anna Elfner
und der Lehrerin Monja Meffert erwartet.
In diesem Rahmen durften die drei SchülerInnen ihren vorbereiteten Text
vorlesen. Mit diesem hatten sie sich bereits gegen die restlichen
SchülerInnen ihrer Klassen durchgesetzt.
Den Anfang machte Daliah Scheuber mit ihrem Roman „Daliahs Garten“
von Fabiola Turan. Nach einer kurzen Einführung in das Buch, las sie
eine gut ausgewählte, spannende Stelle vor.
Im Anschluss war András Krajnik an der Reihe. Er hatte sich für das
Buch „Drafunkel, der kleine Drache“ von Sarah Herzhoff entschieden. Seine Stelle nahm uns mit in
die zauberhafte Welt der unsichtbaren Fabelwesen.
Zum Schluss durfte Rojin Menekseli aus dem Buch „Ein Mädchen namens Willow“ von Sabine
Bohlmann vorlesen. Mit ihrer Art zu lesen, nahm sie uns mit in die Geschichte und man hatte das
Gefühl mit Willow und ihrem Vater gemeinsam am Tisch zu sitzen.
Die Jury, bestehend aus Frau Krämer, Herrn Schmitt und Anna Elfner bewertete das Gelesene
anhand vorgegebenen Kriterien wie etwa die Lesetechnik, des Auswahl des gelesenen Textstelle
und Interpretation.
Nach dieser ersten Runde, musste eine weitere Herausforderung gemeistert werden: Einen Auszug
aus einem unbekannten Buch vorlesen, auf den sie sich nicht vorbereiten konnten. Frau Krämer
hatte hierfür einen weihnachtlichen Text ausgesucht. Die drei SechstklässlerInnen mussten den
Anfang von Cornelia Funkes Buch „Als der Weihnachtsmann vom Himmel fiel“ lesen.
Nachdem zwei Schülerinnen hinausgeschickt wurden, las Daliah Scheuber zuerst die ausgewählte
Textstelle vor. Nacheinander wurden die anderen beiden hereingeholt und lasen jeweils das Gleiche.
Auf diese Weise hatten alle die Gleiche Schwierigkeitsstufe. Auch diesmal musste die Jury das
Gelesene bewerten, diesmal unter anderem auch die Lesetechnik.
Nach dem Ende der Vorlesestunde mussten alle drei SchülerInnen kurz die Bibliothek verlassen,
damit sich die Jury beraten konnte.
Bei der anschließenden Siegerehrung waren sich alle
einig: „Alle drei haben das richtig gut gemacht“, sage
Frau Meffert stellvertretend. Die Jury wählt Rojin
Menekseli auf Platz 1! Sie las den bekannten und
unbekannten Text mit guter Betonung, verstellter Stimme
und einem angenehmen Tempo vor. Sie erhielt eine
Urkunde und vertritt nun die Kurpfalz-RealschuleSchriesheim gegen andere Schule den Rhein-NeckarRegion. Daliah Scheuber und András Krajnik teilen sich
den zweiten Platz.

It’s Burger-Time

Auch dieses Jahr messen sich die 9. Klässler:innen im Fach AES wieder in der Burgercompetition.

Vorgabe war, einen individuellen und  kreativen Burger zu kreieren, alle Zutaten zu besorgen und dann unter Prüfungsbedingungen zuzubereiten.

Den Teig für die Burgerbuns durften die Schüler:innen zuhause schon vorbereiten und so konnten schon nach kurzer Zeit die Brötchen in der Schulküche gehen und luftig gebacken werden.

Die Patties waren so bunt und speziell, wie ihre Köche, reine Rindfleischpatties, selbst gewolftes Fleisch vom Angus-Rind und vegetarische Patties aus Sellerie, Kartoffeln und Acocado.

Buntes Gemüse, leckere Soßen und frisch frittierte Röstzwiebeln machten die Kreationen perfekt.

Und wer es lieber süß mag- es gab auch einen süßen Muffinburger, belegt mit einem Pattie aus Apfel und Haferflocken.

Bewertet wurden die Burger von Freiwilligen aus dem Lehrerzimmer – und die wähnten sich in einem angesagten Burgerrestaurant.

Elternbrief Corona-Verordnung

Mittwoch, 23. November 2022

Änderung der Corona Verordnung für Schulen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Folgenden möchten wir Sie über die aktuell geltenden Corona Bestimmungen an Schulen informieren. Hier Auszüge aus einem Schreiben des Kultusministeriums:

Die Corona-Verordnung Absonderung wurde zum 16. November aufgehoben.

Ersatz der Absonderungspflicht

Die Absonderungspflicht oder die sie ersetzenden Maßnahmen gelten für alle Personen, ab der Einschulung. Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Corona-virus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.

Der Absonderungspflicht oder den absonderungsersetzenden Maßnahmen unterfallen nur Personen, die von einer zugelassenen Stelle also z.B. in einer Teststelle oder in einer Apotheke, positiv getestet wurden.

Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, ist dringend zu raten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen.

Generell gilt jedoch: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!

Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.

Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt

  • in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Personen, nicht ausgeschlossen ist und
  • im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen allerdings weiterhin der Absonderungspflicht. Die Teilnahme am Präsenzbetrieb ist also ausgeschlossen, wenn die ab-sonderungsersetzende Maßnahme (Tragen einer Maske) nicht eingehalten wird.

Weitere, detaillierte Regelungen können Sie dem beigefügten Schreiben zur „Änderung der Bestimmungen zur Absonderung und Testung,“ des Kultusministeriums entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Carse und Daniel Schmitt