Kultusministerium: Wiedereinstieg in den Schulbetrieb nicht auf Knopfdruck

Eine endgültige Entscheidung über einen Wiedereinstieg in den Schulbetrieb nach den Osterferien ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Das Kultusministerium möchte den Schulen aber ausreichend Vorlaufzeit vor einem Wiedereinstieg einräumen. „Wir gehen deshalb davon aus, dass zwischen der Festlegung eines Datums für einen langsamen Wiedereinstieg und dem konkreten Start mindestens eine Woche liegen muss“, sagt dazu Kultusministerin Eisenmann.

Anfang der Woche hat das Kultusministerium allen Schulen im Land mitgeteilt, dass sie nach Ostern darüber informiert werden, ob ab dem 20. April ein stufenweiser Wiedereinstieg an den Schulen möglich sein wird und wie dieser gestaltet werden könnte. „Unsere Entscheidung darüber hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab, daran müssen wir uns orientieren, da der Schutz der Gesundheit maßgebend ist“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Deshalb sei aktuell noch keine endgültige Entscheidung über einen Wiedereinstieg möglich. 

Auch ein stufenweiser Einstieg kann nicht auf Knopfdruck organisiert werden

„Unabhängig von der Frage, wann und wie wir in den Schulbetrieb wieder einsteigen können, möchte ich aber bereits heute betonen, dass wir den Schulen ausreichend Zeit zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs geben werden. Denn klar ist, auch ein stufenweiser Einstieg kann nicht auf Knopfdruck von heute auf morgen organisiert werden. Uns ist bewusst, dass hierfür genügend Zeit zur Vorbereitung und zur Umsetzung etwa der geltenden Hygienebestimmungen und Abstandsregeln benötigt werden“, betont Eisenmann. 

Auch vor dem Hintergrund, dass Lehrkräfte, die zu Risikogruppen zählen, weiterhin nicht für den Schuldienst eingesetzt werden sollten, werde die Personalplanung und auch die Unterrichtsorganisation entsprechend aufwändig sein. Darüber hinaus müssten die Schulleiterinnen und Schulleiter ihre Kollegien und auch die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler angemessen und mit entsprechend zeitlichem Vorlauf einbinden und informieren. 

Mindestens eine Woche Vorlaufzeit

„Dies alles benötigt ausreichend Zeit. Wir gehen deshalb davon aus, dass zwischen der Festlegung eines Datums für einen langsamen Wiedereinstieg und dem konkreten Start mindestens eine Woche liegen muss“, erläutert die Ministerin und fügt hinzu: „Mir ist sehr wichtig, dass die Schulen diese Vorlaufzeit zur Verfügung haben, um gemeinsam mit uns, den Schulbehörden und den Schulträgern vor Ort alle Entscheidungen und Maßgaben – über die natürlich noch im Einzelnen entschieden werden muss – gut und mit der notwendigen Ruhe und Besonnenheit vorbereiten können.“ 

In ihrem Schreiben an die Schulen bittet die Ministerin außerdem erneut um Verständnis, dass es Stand heute leider noch keine konkreteren Informationen gebe. Sie dankt allen Schulleiterinnen und Schulleitern für ihren Einsatz und für das konstruktive und vertrauensvolle Miteinander in dieser schwierigen Situation: „Die Schulleitungen sind in dieser Krise als Führungskräfte besonders gefordert, und ich bin froh, dass wir sie als verlässliche Partner an unserer Seite haben, um gemeinsam diese besondere Zeit so gut wie möglich zu gestalten.“

Schreiben der Kultusministerin: Vorlaufzeit bei Wiedereinstieg in den Schulbetrieb (9. April 2020, PDF)

Änderungen Prüfungen/Leistungserhebungen aufgrund der Schulschließung

Durchführung der RS-Abschlussprüfungen im Schuljahr 2019/2020
Prüfungsbestandteile
Änderungen aufgrund der Schulschließung
Schriftliche Prüfung
Deutsch
20.05., NT: 16.06., NNT: 01.07.
Mathe 
25.05., NT: 18.06., NNT: 03.07.
Englisch
27.05., NT: 22.06., NNT: 06.07.
Mündliche Prüfung
D, M, E 
20.07.
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
entfällt
fachinterne Überprüfung im Wahlpflichtfach (MuM, T, F)Termine innerhalb der Wahlpflichtgruppeentfällt
weitere Termine
Bekanntgabe Einreichungsnote f. mündliche Prüfung (D,M,E)
29.06.
Abgabe Wahlzettel f. mdl. Prüfung (D,M,E)
01.07.
Beginn Angebotsunterricht
29.06

Durchführung weiterer Leistungserhebungen im Schuljahr 2019/2020

Änderungen aufgrund der Schulschließung
Klassenstufe 9
Projektarbeit im Fach WBS (M-Niveau)ist nicht Teil der Jahresleistung, Erstellung eines Zertifikats ohne Note (auch falls Projektarbeit im laufenden Schuljahr schon durchgeführt wurde)
GFSVerpflichtung zur GFS ist ausgesetzt, bereits durchgeführte GFS bleiben Teil der Jahresleistung, werden auf ausdrücklichen Schülerwunsch durchgeführt
Klassenstufe 8
GFSVerpflichtung zur GFS ist ausgesetzt, bereits durchgeführte GFS bleiben Teil der Jahresleistung, werden auf ausdrücklichen Schülerwunsch durchgeführt
alle Klassenstufen
Mindestanzahl von Klassenarbeiten in den KernfächernMindestanzahl von 4 Klassenarbeiten kann unterschritten werden, falls diese im verbliebenen Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können

Durchführung HS-Abschlussprüfung im Schuljahr 2019/20

Prüfungsbestandteile

Schriftliche Prüfung

Deutsch 16.06. Nachtermin 1: 01.07.  Nachtermin 2: 13.07.

Mathe 18.06. Nachtermin 1: 03.07.  Nachtermin 2: 14.07.

Englisch 15.06. Nachtermin 1: 06.07. Nachtermin2: 15.07 

Mündliche Prüfung D, M 20.07

Informationen zu den Prüfungen (Info KM)

https://km-bw.de/2020+03+27+Termine+zentrale+Abschlusspruefungen+2020

Nach der Verschiebung der zentralen Abschlussprüfungen stehen nun die konkreten Termine für die Prüfungen im Schuljahr 2019/20 fest. Es gibt mehr Termine und Vereinfachungen bei den Prüfungsverfahren. „Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Chance haben, den angestrebten Abschluss ohne Nachteile zu erlangen“, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Vergangene Woche hat das Kultusministerium nach sorgsamer Abwägung entschieden, den Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 zu verlegen. Heute hat das Kultusministerium alle Schulen im Land über die konkreten Termine der einzelnen Prüfungen (siehe Anhang) sowie über Vereinfachungen im Prüfungsverfahren informiert. „Es ist uns ein großes Anliegen, die Schulen möglichst frühzeitig zu informieren, damit sie ihre Planungen daran ausrichten können. Ich danke allen Schulleiterinnen und Schulleitern ganz herzlich für ihre Mithilfe und ihr Engagement in dieser Krisenzeit. Ich weiß, dass der Aufwand für die Schulleitungen und für die Lehrkräfte in diesem Jahr besonders hoch ist“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Mehr Prüfungstermine aufgrund der besonderen Umstände

Zusätzlich zu den Hauptterminen für alle Abschlussprüfungen sind zwei Nachtermine im laufenden Schuljahr vorgesehen. Darüber hinaus ist ein weiterer, also dritter Nachtermin vorgesehen, der dann aber erst nach Schuljahresende, voraussichtlich im September, stattfinden kann. „Damit wollen wir Rücksicht darauf nehmen, dass die Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr deutlich höher ist, dass Schülerinnen und Schüler krankheitsbedingt oder aufgrund besonderer Umstände nicht am Haupttermin der Prüfung teilnehmen können. Für mich steht uneingeschränkt im Vordergrund, dass alle Schülerinnen und Schüler die Chance haben sollen, den angestrebten Abschluss zu erlangen, ohne im Vergleich zu anderen Abschlussjahrgängen benachteiligt zu sein“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die Schülerinnen und Schüler, die an den Prüfungen teilnehmen, werden sich deshalb voraussichtlich auf mehr Termine verteilen. Auf diese neue, dichtere Prüfungsabfolge nimmt das Kultusministerium mit Vereinfachungen bei den Prüfungs- und Korrekturverfahren Rücksicht, die Lehrkräfte entlasten und es ihnen ermöglichen soll, die Korrekturen fristgerecht zu erledigen.

Projektarbeit und fächerübergreifende Kompetenzprüfung entfallen

Darüber hinaus sind weitere Modifikationen erforderlich, weil derzeit kein Unterricht stattfinden kann und auch nach dem Ende des Schließzeitraums besondere Bedingungen herrschen werden, die eine Konzentration auf die Prüfungsvorbereitung erforderlich machen. Im verbleibenden Unterrichtszeitraum müssen deshalb Freiräume geschaffen werden. Die Projektarbeit für den Hauptschulabschluss entfällt in diesem Schuljahr aus Gründen der Chancengleichheit. Auch eine bereits durchgeführte Projektarbeit ist also nicht Teil der Prüfungsleistung. Es kann jedoch in diesen Fällen ein Zertifikat ohne Note über die durchgeführte Projektarbeit ausgestellt werden.

Auch die fächerübergreifende Kompetenzprüfung, die Teil der Realschulabschlussprüfung ist, entfällt aus diesem Grund. Die mündliche Prüfung im Fächerverbund Materie-Natur-Technik oder im besuchten Wahlpflichtfach als Teil der Werkrealschulabschlussprüfung entfällt aufgrund des verkürzten Zeitraums für die mündlichen Prüfungen.

Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann unterschritten werden

Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann in diesem Jahr aufgrund der Schulschließung nicht eingehalten werden. Diese Mindestanzahl kann deshalb an allen allgemein bildenden und in allen Bildungsgängen an beruflichen Schulen unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können. Dies gilt entsprechend für die regulär verpflichtende Durchführung einer „gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS). Diese Verpflichtung ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende GFS ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellung möglich.

Die Verpflichtung zur Durchführung einer fachinternen Überprüfung im gewählten Wahlpflichtfach und im Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten (Klasse 10 der Realschule) ist ebenfalls ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte fachinterne Überprüfung bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende fachinterne Überprüfung ausdrücklich wünscht, gelten die Hinweise zur GFS entsprechend.

Weitere Informationen

Für die konkrete Umsetzung müssen die entsprechenden Rechtsverordnungen und Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der jeweiligen Abschlussprüfung angepasst werden. Über weitere, abschlussspezifische Informationen, etwa Regelungen zur mündlichen Abiturprüfung, wird das Kultusministerium zeitnah informieren.

Konkrete Prüfungstermine an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Pressemitteilung: Zentrale Abschlussprüfungen werden verschoben

Verschiebung der Abschlussprüfungen

+ + + Stand: 20.03.2020 + + +

Das Kultusministerium verschiebt den Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020. Damit solle ermöglicht werden, dass alle Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung haben, sagt Kultusministerin Eisenmann.

Neue Informationen zur Abschlussprüfung Realschule BW 2020

RealschulabschIussprüfungen

1. Hauptprüfungstermine vom 20. bis 28. Mai 2020,

2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 23. Juni 2020,

3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,

4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,

5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+03+20+Zentrale+Pruefungen+werden+verschoben

Die Stadtbibliothek Schriesheim unterstützt Schüler während der Schulschließungen mit umfangreichem Digital-Angebot von Brockhaus.

Ab sofort in der Stadtbibliothek Schriesheim: Der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellt ab sofort seine Online-Lernhilfe Schülertraining kostenfrei zur Verfügung. Mit dem Angebot erschließen sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in einer sicheren, werbefreien Lernwelt den Schulstoff in spannenden Lernmodulen selbst. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis können sie jederzeit von zu Hause aus auf das Angebot zugreifen.

AKTUELLE INFORMATIONEN – VERSCHIEBUNG ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Abschlussprüfungen in Kl. 9 und 10 werden landesweit verschoben. Ausführliche Informationen und die neuen Termine erhalten Sie auf der Seite des Kultusministeriums: INFORMATIONEN DES KULTUSMINISTERIUMS ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG Hinweis: Um ältere Beiträge in dieser Rubrik abzurufen, klicken Sie oben auf die Menü-Überschrift „Aktuelles“ oder folgen dem folgenden Pfad: Aus dem Schulleben >> Aktuelle Berichte. Unter 07247/ 9808437 erhalten Sie tagesaktuelle Informationen.