Elternbrief Corona-Verordnung

Mittwoch, 23. November 2022

Änderung der Corona Verordnung für Schulen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Folgenden möchten wir Sie über die aktuell geltenden Corona Bestimmungen an Schulen informieren. Hier Auszüge aus einem Schreiben des Kultusministeriums:

Die Corona-Verordnung Absonderung wurde zum 16. November aufgehoben.

Ersatz der Absonderungspflicht

Die Absonderungspflicht oder die sie ersetzenden Maßnahmen gelten für alle Personen, ab der Einschulung. Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Corona-virus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.

Der Absonderungspflicht oder den absonderungsersetzenden Maßnahmen unterfallen nur Personen, die von einer zugelassenen Stelle also z.B. in einer Teststelle oder in einer Apotheke, positiv getestet wurden.

Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, ist dringend zu raten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen.

Generell gilt jedoch: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!

Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.

Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt

  • in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Personen, nicht ausgeschlossen ist und
  • im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen allerdings weiterhin der Absonderungspflicht. Die Teilnahme am Präsenzbetrieb ist also ausgeschlossen, wenn die ab-sonderungsersetzende Maßnahme (Tragen einer Maske) nicht eingehalten wird.

Weitere, detaillierte Regelungen können Sie dem beigefügten Schreiben zur „Änderung der Bestimmungen zur Absonderung und Testung,“ des Kultusministeriums entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Carse und Daniel Schmitt