- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risiko- gebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Wenn Symptome (auch ohne Fieber) bei Ihren Kindern auftreten, müssen Sie das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg unter der Hotline 06221-5221881 informieren.
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- beziehungsweise Kita-Betrieb teilnehmen.
- Die Risikogebiete finden sichlaufend aktualisiert (Link) auf der Seite des Robert-Koch – Instituts.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, unter anderem bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist erreichbar unter:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gesundheitsamt
Kurfürstenanlage 38-40
69115 Heidelberg
Telefonnummer: 06221 – 522 1872 bzw. 06221-5221881
Fax: 06221 – 522 1840
Homepage des Gesundheitsamtes
E-Mail-Adresse: gesundheitsamt(at)rhein-neckar-kreis.de
► Link zum Gesundheitsministerium zu SARS-CoV-2, dem Corona-Virus
► SARS-CoV-2 – das Corona-Virus auf Wikipedia
► Die Erkrankung „Covid-19“ bzw. die Coronavirus-Epidemie 2019-2020
► Infektionsschutz (Infos und: Wie kann man sich schützen?, FAQ)
► Sozialministerium BW: Wie kann man sich schützen (+ Infos)
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte,
das Kultusministerium hat für den Schulbesuch nach den Ferien mit Blick auf das Corona-Virus folgende Regelung getroffen, die auch unter diesem Link zu finden sind: Kultusministerium BW zum Corona-Virus (aktualisiert am 11.03.2020)
- Symptome des „Corona-Virus'“ und der Umgang damit
- AKTUELL vom 11.03.2020: Ganz Italien, in Frankreich das Département „Haut-Rhin“ (südliches Elsass) und die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) gehören nun zu den Risikogebieten.
- Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.