Liebe Eltern der Kurpfalz-Realschule,
soeben haben wir eine Schreiben von MD Daniel Hager-Mann erhalten. In diesem wird auf den Eintritt in die Alarmstufe ( Corona) hingewiesen.
Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass ab dem Eintritt in die Alarmstufe die Maskenpflicht in allen Schulen auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder gelten wird. Die Regelungen sind den Schulen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits vertraut. So gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in § 2 Absatz 3 der CoronaVO Schule genannt sind (z.B. Sportunterricht, Nahrungsaufnahme usw.). Unabhängig von der Ausrufung der Alarmstufe kann auf freiwilliger Basis jederzeit eine Maske getragen werden. Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung unabhängig von der Ausrufung der Alarmstufe kann auf freiwilliger Basis jederzeit eine Maske getragen werden. Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe nicht verbunden. Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule auch weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Carse
Realschulrektorin