Informationen zum 10. Schuljahr und zur Abschlussprüfung
Aktuelle Informationen zum Download: Informationen 10. Schuljahr und Abschlussprüfung
(Bezugnahme VO Abschlussprüfung RS vom 04.08.94; neu ab 01.08.2007) Stand Sept. 2007
Termine
Die Jahresleistungen in diesen Fächern sind bis zu den genannten Stichtagen festgelegt und werden den Schülern durch die Fachlehrkräfte in der regulären Unterrichtszeit bekannt gegeben.
Termine sind hier zu finden.
Fachinterne Überprüfungen im Wahlpflichtfach und in NWA
Im Laufe des zehnten Schuljahres finden im regulären Unterricht in den Wahlpflichtfächern sowie in NWA fachinterne Überprüfungen durch die Fachlehrkraft statt. Die hier erreichte Note geht zu einem Drittel in die Gesamtleistung der Schülerin /des Schülers ein.
Deutsch
Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht aus einem Aufsatz.
Es stehen vier Themen zur Wahl (Text beschreiben: Lyrik und Prosa; Texte lesen, auswerten und schreiben; Produktiver Umgang mit Texten).
Das Thema „Produktiver Umgang mit Texten“ bezieht sich auf eine Ganzschrift.
Zur Bearbeitung der Aufgabe 3 „Texte lesen, auswerten und schreiben“ dienen die Impulstexte und das selbst erstellte Kompendium. Texte aus dem Kompendium, aus denen Textstellen wörtlich übernommen werden, müssen dem Prüfungsaufsatz beigelegt werden.
In der schriftlichen Prüfung darf ein Rechtschreibwörterbuch verwendet werden.
Die Arbeitszeit beträgt 240 Minuten.
Englisch
Vor der schriftlichen Prüfung findet als mündlicher Pflichtbereich im ersten Halbjahr die Eurokomprüfung (14.12. bis 15.12. 2015) statt.
Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache besteht aus einer Aufgabe mit fünf Teilbereichen (text-based tasks, use of language, creative writing, skills and techniques).
Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten.
Mathematik
Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik setzt sich aus einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich zusammen. Im Wahlbereich werden vier Aufgaben angeboten, von denen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer drei auswählen und den Schülerinnen und Schülern vorlegen. Im Rahmen der Prüfung sind die Aufgaben des Pflichtbereichs und zwei der drei vom Fachlehrer bzw. von der Fachlehrerin ausgewählten Aufgaben des Wahlbereichs zu fertigen. Bearbeiten die Schülerinnen und Schüler mehr als zwei Aufgaben im Wahlbereich, so werden die beiden besten Lösungen gewertet.
Die Benutzung einer zugelassenen Formelsammlung – ohne Ergänzungen des Schülers -, eines nicht programmierbaren elektronischen Taschenrechners sowie einer Parabelschablone und Zeichengeräten ist erlaubt.
Die Arbeitszeit beträgt 180 Minuten.
Fremdsprachensonderprüfung
In den weiteren Fremdsprachen bearbeiten die Schülerinnen und Schüler zwei Prüfungsaufgaben. Sie bestehen aus einem Diktat und einem Aufsatz aus drei zur Wahl stehenden Themen in der jeweiligen Fremdsprache.
Insgesamt stehen dafür 180 Minuten zur Verfügung.
Diktat und Aufsatz werden zu gleichen Teilen gewertet.
Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung ist eine mündliche Prüfung, die alle Schülerinnen und Schüler der Realschule in Gruppen ablegen müssen. Eine Schülergruppe umfasst in der Regel drei bis fünf Schülerinnen und Schüler.
Inhalt der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung ist ein von Schülerinnen und Schülern selbst gewähltes und bearbeitetes Thema, welches sich auf die Bildungsstandards mindestens zweier Fächer oder Fächerverbünde bezieht und auf jeden Fall dem Anspruchsniveau der Klasse 10 entspricht.
Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird auf der Grundlage einer zuvor zu erstellenden Dokumentation durchgeführt und besteht aus einer Präsentation zu dem gewählten Thema und einem direkt daran anknüpfenden Prüfungsgespräch.
Ziel der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung im Rahmen der Realschulabschlussprüfung ist, dass Schülerinnen und Schüler im Team eine komplexe Fragestellung projektorientiert bearbeiten und ihre Ergebnisse dokumentieren, präsentieren und reflektieren. Diese Arbeitsweise erfordert neben fundierter Fachkompetenz auch die Fähigkeit, im Team lösungsorientierte Vorgehensweisen zu planen und durchzuführen, sowie Alternativen zu entwickeln und eigenständige Entscheidungen zu treffen.
In der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung zeigen die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeit, das gewählte Thema fächerübergreifend zu bearbeiten, in die beteiligten Fächer und Fächerverbünde einzubinden, die Thematik zu vertiefen, ihre Meinung zu vertreten, Alternativen zu entwickeln und zu reflektieren.
Zu Beginn des 10. Schuljahres finden sich Gruppen von drei bis fünf Schülerinnen und Schüler. Jede Gruppe formuliert ihr Thema und reicht dieses bis zum 16.10.2015 (10:00 Uhr) bei der Schulleitung (Sekretariat) ein.
Die Schulleitung genehmigt das Thema nach Beratung in der Stufenkonferenz (21.10.2015). Sie weist den Schülergruppen zwei Lehrkräfte zur Beratung und Begleitung zu.
Das Thema wird in den Gruppen im Verlauf des 10. Schuljahres projektorientiert bearbeitet. Es finden mehrere Beratungstermine (vgl. weitere wichtige Termine) statt, die protokolliert werden.
Zusätzlich steht eine intensive Phase von ca. drei Wochen im Anschluss an die Bekanntgabe der Jahresleistungen zur Verfügung. Die Gruppe erstellt eine Dokumentation..
Prüfungsgegenstand ist die Präsentation und ein direkt daran anknüpfendes Prüfungsgespräch auf der Grundlage der vorgelegten Dokumentation.
Zwischen Präsentation und Prüfungsgespräch darf keine Pause gemacht werden.
Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird als Gruppenprüfung durchgeführt, wobei jede Schülerin / jeder Schüler eine individuelle Note erhält.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, wobei der zeitliche Umfang von Präsentation und Prüfungsgespräch annähernd gleich sind.
Die Präsentation kann schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten.
Neben der Gruppenpräsentation werden die Schüler einzeln mündlich fachbezogen zur übergreifenden Thematik in der Gruppe geprüft. Das Prüfungsgespräch bezieht sich über das Thema hinaus auf weitere, vorwiegend aus den Klassen 9 und 10 stammende Inhalte der betroffenen Fächer und Fächerverbünde.
Dabei ist die Dokumentation, die nicht bewertet wird, Grundlage des Prüfungsgesprächs. Die während der Projektphase gezeigten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls nicht im Sinne einer Anmeldenote in die Bewertung einbezogen. Die Reflexion über Themenwahl, Arbeitsprozess und Dokumentation ist jedoch Gegenstand der Präsentation und des Prüfungsgesprächs und fließt damit in die Beurteilung mit ein.
Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung fest und teilt es jeder Schülerin / jedem Schüler auf Wunsch mit. Der Fachausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Über jede Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird eine Niederschrift angefertigt und von den Mitgliedern des Fachausschusses unterschrieben.
Dem Fachausschuss gehören an: der Vorsitzende oder ein von ihm bestelltes Mitglied des Prüfungsausschusses, das an einer anderen Schule tätig ist und die beiden vom Schulleiter zugewiesenen Lehrkräfte (Absatz 7 Abschlussprüfungsverordnung), von denen einer zugleich Protokollführer/in ist
Täuschungshandlung
Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
Das Mitführen von Handys und anderen kommunikationselektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung im Sinne von § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Abschlussprüfung an Realschulen. Die Schülerinnen und Schüler müssen hierüber und über die nach der Prüfungsordnung vorgesehenen Folgen nochmals eindeutig vor dem Prüfungsbeginn informiert werden.
Rechtschreibwörterbücher und Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Zusätze enthalten.
Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit „ungenügend“ (6) bewertet. Ein wichtiger Grund ist z.B. Krankheit. Bei Krankheit, die der Arzt bestätigt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Sie wird zu einem Nachtermin nachgeholt (s. § 8).
Die mündliche Prüfung besteht ausschließlich aus der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung und kann sich auf Wunsch des Schülers auf die Fächer der schriftlichen Prüfung (D/E/M) erstrecken. Vor dieser Entscheidung ist der Schüler verpflichtet, sich von der jeweiligen Fachlehrkraft beraten zu lassen. Diese Beratung wird schriftlich bestätigt.
Ob sich die Prüfung zusätzlich auf weitere Fächer erstreckt, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Diese Prüfungsfächer werden dem Schüler etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.
Innerhalb eines Jahres nach der Prüfung können die Schüler oder Erziehungsberechtigten die schriftlichen Prüfungsarbeiten einsehen. Auf schriftlichen Antrag innerhalb eines Jahres nach der Prüfung werden die Prüfungsarbeiten drei Jahre nach Abschluss der Prüfung ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, werden die Arbeiten nach Ablauf von 3 Jahren nach der Schlusssitzung vernichtet.
(Auszug aus der Verwaltungsvorschrift vom 24.09.98; KuU S. 303)
Informationen zur Novellierung der Prüfungsordnung